Allgemeine Informationen
Anwesenheit
Um den Erziehungs- und Bildungsauftrag umfassend wahrnehmen zu können, sollte Ihr Kind regelmäßig den Kindergarten besuchen. Wir bitten Sie außerdem, die Bring- und Abholzeiten einzuhalten.
Ferienregelung
Während des Kindergartenjahres vom 1. September bis 31. August des darauffolgenden Jahres ist die Einrichtung an mindestens 30 Tagen geschlossen.
An besuchsarmen Zeiten wird ein Feriendienst eingerichtet.
Die genaue Festlegung der Schließtage erfolgt nach Beratung mit dem Elternbeirat. Die konkrete Ferienregelung wird nach der Genehmigung durch den Gemeinderat schriftlich bekannt gegeben. Die Schließtage sind hier einsehbar Schließtage
Mittagsessen
Wir sind sehr froh, dass wir in der Gemeinde Straßkirchen eine eigene Köchin für die Kindertageseinrichtungen haben. Frau Winter kocht frisch und kindgerecht. Es wird auf Abwechslung geachtet. Angemeldet wird wöchentlich im aushängenden Essensplan, Eltern können individuell auswählen. Es gibt entweder Vor- und Hauptspeise oder Haupt- und Nachspeise.
Seit dem 1. September 2022 kostet ein Mittagessen 3,80 €. Das Essensgeld wird nach dem tatsächlichen Bedarf erhoben.
Hier geht es zum aktuellen Speiseplan -> Speiseplan
Schutzauftrag
Kindesvernachlässigung: Erkennen – Beurteilen – Handeln
Lt. Sozialgesetzbuch VIII §8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sind wir zum Wohle des Kindes verpflichtet, bei körperlicher und seelischer Vernachlässigung – Misshandlung – sexueller Gewalt tätig zu werden.
Hier steht das aktuelle Kindeswohl- und Gewaltschutzkonzept zum Download bereit -> Kindeswohl- und Gewaltschutzkonzept