Öffnungszeiten / Beiträge
Die Einrichtung ist von 7.15 bis 15.00 Uhr von Montag bis Freitag geöffnet. Die pädagogische Kernzeit des Kindergartens ist von 8.00 bis 12.00 Uhr. In dieser Zeit sollen alle Kinder gemeinsam am Leben im Kindergarten teilnehmen. Die Kernzeit ist deshalb verbindlich für jedes Kind zu buchen. Bringzeit von 7.15 Uhr bis 8.00 Uhr
Die gebuchte Zeit gilt in der Regel für die Dauer eines Kindergartenjahres. Änderungen während des Kindergartenjahres sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Bei Änderung der Buchungszeit behält sich der Träger vor, das Kind in eine andere Gruppe oder auch in den anderen ortsansässigen Kindergarten zu versetzen.
Benutzungsgebühren
Für Kindergartenkinder (ab 3 Jahren)
ab einer Buchungszeit von
3 – 4 Stunden 168,00 €
4 – 5 Stunden 175,00 €
5 – 6 Stunden 180,00 €
6 – 7 Stunden 187,00 €
7 – 8 Stunden 192,00 €
8 – 9 Stunden 197,00 €
Erweiterung des Elternbeitragszuschusses ab dem 1. Kindergartenjahr mit 100,00 Euro
Für Kindergartenkinder unter 3 Jahren
ab einer Buchungszeit von
1 – 2 Stunden 263,00 €
2 – 3 Stunden 273,00 €
3 – 4 Stunden 283,00 €
4 – 5 Stunden 295,00 €
5 – 6 Stunden 305,00 €
6 – 7 Stunden 317,00 €
7 – 8 Stunden 327,00 €
8 – 9 Stunden 337,00 €
weitere Information
Ab Beginn des Monats, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, gelten die Gebühren für Kindergartenkinder ab 3 Jahren.
Der Beitragszuschuss von 100,00 EUR wird mit einer Stichtagesregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird.
Elternbeiträge müssen für das ganze Kindergartenjahr entrichtet werden, da auch bei Krankheit des Kindes und während der Ferien die Personal- und Sachkosten weiterlaufen. Die Beiträge werden monatlich im Lastschriftverfahren eingezogen.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, wird eine Geschwisterermäßigung gewährt: für das zweite Kind 8,00 Euro für das dritte Kind einer Familie 10,00 Euro Ermäßigung.
Eine Ermäßigung aus sozialen Gründen ist auf Antrag beim Jugendamt möglich. In besonderen Fällen werden die Kosten ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen. Die notwendigen Formulare sind bei der Kindergartenleitung erhältlich.
Wir weisen darauf hin, dass eine Angleichung der monatlichen Beiträge an die allgemeine Kostenentwicklung erfolgen kann.