Ferienregelung
Während des Kindergartenjahres vom 1. September bis 31. August des darauffolgenden Jahres ist die Einrichtung an 30 Tagen geschlossen.
An besuchsarmen Zeiten wird ein Feriendienst eingerichtet.
Die genaue Festlegung der Schließtage erfolgt nach Beratung mit dem Kindergartenbeirat. Die konkrete Ferienregelung wird nach der Genehmigung durch den Gemeinderat schriftlich bekannt gegeben.
Was braucht Ihr Kind bei uns?
- Hausschuhe
- Brotzeittasche bitte auf gesunde Ernährung und umweltfreundliche Verpackung achten!
- Turnhose, T-Shirt und Turnschuhe
- Filzstifte
- Windeln, Feuchttücher und Wechselkleidung für die Wickelkinder
Getränke
Monatlich werden von Ihrem Konto 4,00/6,00/8,00 Euro für Getränke abgebucht. Den Kindern wird dafür Tee, Apfelschorle und Mineralwasser angeboten.
Elternbeirat
Alle Eltern sind zur Wahl des Kindergartenbeirats zu Beginn des Kindergartenjahres berechtigt. Zur Wahlversammlung ergeht eine gesonderte Einladung.
Anwesenheit
Um den Erziehungs- und Bildungsauftrag umfassend wahrnehmen zu können, sollte Ihr Kind regelmäßig den Kindergarten besuchen. Wir bitten Sie außerdem, die Bring- und Abholzeiten einzuhalten.
Schutzauftrag
Kindesvernachlässigung: Erkennen – Beurteilen – Handeln
Lt. Sozialgesetzbuch VIII §8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sind wir zum Wohle des Kindes verpflichtet, bei körperlicher und seelischer Vernachlässigung – Misshandlung – sexueller Gewalt tätig zu werden.